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Umzüge / Absperrmaßnahmen auf öffentlichen Straßen im Zuge von Veranstaltungen

Wer kann einen Antrag beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person oder Gruppierung einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis eines Umzuges auf öffentlichen Straße bzw. einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen stellen.

Wie ist der Antrag zu beantragen? 

Sie senden uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als zwingende Anlage ist eine grafische Darstellung der Wegstrecke anhand eines Lageplanes beizufügen.

Rechtliche Grundlagen

Als Rechtsgrundlage für die Erteilung einer Genehmigung für Umzüge auf öffentlichen Straßen bzw. für die Erteilung einer Genehmigung für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen dient der § 29 Absatz 2 StVO.


Rechtsgrundlagen


Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen.
    Für die Erteilung einer Genehmigung eines Umzuges wird eine Gebühr in Höhe von 40 Euro veranlagt.
  • Es können Gebühren anfallen.
    Für die Erteilung einer Erlaubnis für Absperrmaßnahmen im Zuge von Veranstaltungen wird eine Gebühr in Höhe von 35 Euro (ohne vorhergehenden Ortstermin) bzw. 110 Euro (mit vorhergehenden Ortstermin) veranlagt.

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