Sterbefall im Ausland - Beurkundung
Wenn eine Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland verstirbt, ist es möglich, im Nachhinein die Nachbeurkundung in einem deutschen Sterberegister zu beantragen. Antragsberechtigt sind die Eltern und Kinder, sowie der Ehegatte / die Ehegattin oder der Lebenspartner / die Lebenspartnerin der verstorbenen Person.
Zuständig ist regelmäßig das Standesamt in dessen Bezirk der letzte Wohnsitz der oder des Verstorbenen lag.
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder persönlich im Standesamt. Da die Voraussetzungen in jedem Einzelfall sehr unterschiedlich sind, kann an dieser Stelle nicht abschließend auf alle notwendigen Dokumente eingegangen werden.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
- Es können Gebühren anfallen.