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Rundfunkbeitrag - Befreiung und Ermäßigung

Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden oder eine Ermäßigung erhalten. Geregelt ist dies im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (siehe Rubrik "Weitere Informationen").

Im Bürgerbüro erhalten Sie den Antrag. Sie können den Antrag jedoch auch direkt online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice senden.



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