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Regenwasserversickerung

In vielen bebauten Bereichen muss das Regenwasser über die entsprechende Kanalisation abgeführt werden.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn lässt in bestimmten innerörtlichen Gebieten aber auf Antrag die Versickerung des anfallenden Regenwassers auf dem eigenen Grundstück zu (Befreiung von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation). In einigen Gebieten ist die Beseitigung des Regenwassers auf den privaten Grundstücken auch aufgrund der Bauleitplanung vorgeschrieben.

Für die Versickerung von Regenwasser ist (je nach Art der Versickerung) eine wasserrechtliche Erlaubnis (WBE) erforderlich. Die Genehmigung erfolgt durch die untere Wasserbehörde des Kreises Wesel. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Anträge.

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