Rattenbekämpfung
Rattenbekämpfung duldet keinen Aufschub!
Deshalb ist das Auftreten der Nager nach der zur Zeit geltenden Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Rattenbekämpfung auf dem Gebiet der Stadt Neukirchen-Vluyn bei der Stadt anzuzeigen.
Die entsprechende Meldung nimmt das Bürgerbüro entgegen.
Sie können sich hierzu gerne telefonisch melden, eine Mail schreiben oder das unten stehende Online-Formular nutzen.
Achten Sie daher - soweit möglich - auf Rattenlöcher in Pflanzungen und Pflanzbeeten und geben Sie Hinweise auf befallene Gullys und Kanäle.
Für Ihre Hinweise ist die Stadt Neukirchen-Vluyn dankbar.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Formulare
Hinweise
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Alle Haus- und Grundstückseigentümer, Mieter und sonstigen Berechtigten sind verpflichtet, die zur Rattenbekämpfung erforderlichen Maßnahmen zu dulden.
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Der Schädlingsbekämpfer ist im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn ausschließlich mittwochs unterwegs