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Meldebescheinigung

Auf Wunsch stellt das Bürgerbüro Personen, die in Neukirchen-Vluyn gemeldet sind, eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus.

Einfache Meldebescheinigung

Die einfache Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) gibt Auskunft über den aktuellen Meldestatus einer Person und dokumentiert folgende Inhalte:

  • Familienname
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  • Doktorgrade
  • Geburtsdatum
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Erweiterte Meldebescheinigung

Auf Antrag können außerdem weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung gemäß § 18 Abs. 2 BMG aufgenommen werden. Hierzu zählen unter anderem:

  • frühere Namen
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht
  • gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft
  • frühere Anschriften
  • Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  • Familienstand

Sie können den Antrag

  • durch eigene persönliche Vorsprache,
  • durch persönliche Vorsprache eines bzw. einer schriftlich Bevollmächtigten oder
  • gerne auch komfortabel online (inkl. direkter Bezahlung) stellen.

Sollte ein schriftlich Bevollmächtigter bzw. eine schriftlich Bevollmächtigte den Antrag für Sie stellen, so muss bei der Antragstellung die schriftliche Vollmacht sowie eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden.


Rechtsgrundlagen


Benötigte Dokumente

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • ggfs. Vollmacht / Bestellungsurkunde


Gebühren

  • Meldebescheinigung: 9,00 €

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