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Liegenschaftskataster

Im Liegenschaftskataster werden die Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) landesweit nachgewiesen, dargestellt und beschrieben.

Es wird von den zuständigen Vermessungs- und Katasterverwaltungen (für die Stadt Neukirchen-Vluyn der Kreis Wesel) als öffentliches Register geführt und ist amtliches Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung. An jedem Eigentumsübergang an Grund und Boden sind Kataster und Grundbuch gleichermaßen beteiligt.

Das Liegenschaftskataster hat zwei grundlegende Zweckbestimmungen:

  • Es ist amtliches Verzeichnis der Grundstücke für den Eigentumsnachweis im Grundbuch. So wird die Lage des Grundeigentums in Form von Flurstücken dargestellt und beschrieben. Bei Bedarf können die Grenzen der Flurstücke örtlich mit rechtlicher Wirkung aufgezeigt werden (durch das Katasteramt oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure). Außerdem weist das Liegenschafskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach.
     
  • Es übt Basisfunktion für andere Bereiche aus. So soll es den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht werden und insbesondere die Bedürfnisse der Landesplanung, der Bauleitplanung, der Bodenordnung, der Ermittlung von Grundstückswerten sowie des Umwelt- und des Naturschutzes angemessen berücksichtigen.

Seit dem 01.02.2012 ist beim Kreis Wesel die Führung des Liegenschaftskatasters auf ALKIS (Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem) umgestellt. Hierbei werden die bisherigen Bestandteile Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System geführt.

Bestandteile des Liegenschaftskatasters

  • Das Liegenschaftsbuch, dem beschreibenden textlichen Teil (Eigentümer, Fläche u.a.)
  • Die Liegenschaftskarte (Flurkarte), dem darstellenden graphischen Teil (Grenzen, Gebäude u.a.).

Weitere Bestandteile des Liegenschaftskatasters sind unter anderem die Unterlagen für die Vermessung (z.B. Fortführungsrisse). Diese sind beim Kreis Wesel, Fachdienst Liegenschaftskataster und Geoinformation (Katasteramt) verfügbar.

Das Liegenschaftsbuch

Als beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters enthält es im wesentlichen Angaben zu

  • den einzelnen Flurstücken wie Flurstückskennzeichen, Fläche und Lagebezeichnung,
  • den Eigentümern der Flurstücke oder Inhabern von Rechten (z.B. Erbbaurecht)
  • den Nutzungsarten,
  • den Ergebnissen der Bodenschätzung

Wer kann das Liegenschaftsbuch nutzen?

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch werden für vielfältige Zwecke benötigt, z.B. in verschiedenen Planungsbereichen, in der Wirtschaft und für die Rechtspflege. Sie sind in der Regel die Grundlage für die Aufstellung von Statistiken, Beitragserhebungen der Ver- und Entsorgungsunternehmen und für steuerliche Zwecke. Besonders werden sie im Grundstücksverkehr oder für den Grundstücksnachweis (z.B. für Kreditinstitute) benötigt.

Eigentümer, Behörden und andere Interessenten (vom Eigentümer bevollmächtigt), die ein berechtigtes Interesse darlegen, können Auszüge und Auskunft aus dem Liegenschaftsbuch erhalten.

Im speziellen Fall kann die zuständige Vermessungs- und Katasterbehörde (Kreis Wesel) hier weitere Auskunft erteilen.

Wo kann man das Liegenschaftsbuch erhalten?

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch sind - für den Bereich Neukirchen-Vluyn - bei der Stadt Neukirchen-Vluyn (siehe Kontaktdaten) oder bei der zuständigen Vermessungs- und Katasterverwaltung (Kreis Wesel) erhältlich.

Sie können den Auszug gerne online anfordern.

 

Die Liegenschaftskarte / Flurkarte

Die Liegenschaftskarte, auch als Flurkarte bezeichnet, ist der geometrische Nachweis der Flurstücke, der Gebäude, der Nutzungsarten sowie der Ergebnisse der Bodenschätzung.

Wer kann die Liegenschaftskarte nutzen?

Auszüge aus der Liegenschaftskarte werden für vielfältige Zwecke benötigt, z.B. in verschiedenen Planungsbereichen, in der Wirtschaft und für die Rechtspflege.

Sie sind in der Regel die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen durch Städte und Gemeinden oder für die Realisierung von Baumaßnahmen.
Sie werden aber auch besonders im Grundstücksverkehr oder für den Grundstücksnachweis benötigt.

Eigentümer*innen, Behörden und andere Interessenten, können Auszüge und Auskunft aus der Liegenschaftskarte erhalten.

In welcher Form sind die Auszüge erhältlich?

Die Liegenschafts- / Flurkarte ist als Papierauszug und /oder als PDF-Dokument erhältlich.

Wo kann man die Liegenschaftskarte erhalten?

Die Liegenschaftskarte ist erhältlich - für den Bereich Neukirchen-Vluyn - bei der Stadt Neukirchen-Vluyn (siehe Kontaktdaten) oder bei der zuständigen Vermessungs- und Katasterverwaltung (Kreis Wesel).

Im speziellen Fall kann die zuständige Vermessungs- und Katasterverwaltung (Kreis Wesel) weitere Auskunft erteilen.

Der Antrag kann online gestellt werden.


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