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Lebenspartnerschaft

Seit dem 01.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare die Ehe miteinander eingehen.

Sie haben als gleichgeschlechtliches Paar außerdem die Möglichkeit, Ihre bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln zu lassen. Zuständig für die Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist das Standesamt am Wohnsitz eines Partners oder einer Partnerin.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
  • Erweiterte Meldebescheinigung, sofern einer der Partner*innen den Wohnsitz außerhalb von Neukirchen-Vluyn hat

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