Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
Im Rahmen von Kanalbaumaßnahmen werden in der Regel auch die Grundstücksanschlussleitungen zwischen Grundstücksgrenze und öffentlicher Abwasseranlage erstellt. Die Kosten hierfür sind von den Grundstückseigentümer*innen bzw. Erbbauberechtigten nach Maßgabe der Satzung der Stadt Neukirchen-Vluyn über die Erhebung von Beiträgen für den Anschluss an die Entwässerungsanlage und über den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse - Anschlussbeitragssatzung (ABS) - zu tragen.
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung sowie die Kosten der Unterhaltung sind der Stadt Neukirchen-Vluyn nach § 10 Abs. 1 KAG NW zu ersetzen. Sie werden nach der tatsächlichen Höhe ermittelt und auf dieser Grundlage abgerechnet.
Erhält ein Grundstück auf Antrag mehrere Anschlussleitungen, so wird der Ersatzanspruch für jede Anschlussleitung berechnet.