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Kinderreisepass

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfällt. Die Neuausstellung und Verlängerung bzw. Aktualisierung von Kinderreisepässen ist seit dem 31.12.2023 daher nicht mehr möglich.

Sollte ein Ausweisdokument benötigt werden, können Sie für Ihr Kind einen Personalausweis bzw. Reisepass beantragen.

Alle bereits ausgestellten Kinderreisepässe sind bis zum Ablauf des Gültigkeitszeitraums weiterhin gültig. 


Rechtsgrundlagen


Hinweise

  • Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder z. B. in die USA kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

    Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

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