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Jagdgenossenschaften der gemeinschaftlichen Jagdbezirke Neukirchen-Vluyn I-VII

Alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören, bilden einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen.

Im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn gibt es sieben gemeinschaftliche Jagdbezirke.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.

Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wird durch den Jagdvorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Der Jagdvorstand ist von der Jagdgenossenschaft zu wählen. Die letzte Wahl der Vorstände aller sieben Jagdgenossenschaften in Neukirchen-Vluyn für die Amtszeit vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2027 erfolgte bei der Hauptversammlung am 17.11.2022.


Hinweise

  • Sitz der Jagdgenossenschaften:
    Rathaus
    Hans-Böckler-Straße 26
    47506 Neukirchen-Vluyn

  • Vorsitzender der gemeinschaftlichen Jagdgenossenschaften I-VII Neukirchen-Vluyn
    Werner Faasen
    Tel. 02845 4416
    E-Mail: w.faasen@t-online.de

  • Schriftführerin / Kassiererin
    Britta Kaiser
    Kontaktdaten: siehe unten

  • Stellv. Schriftführerin / Kassiererin
    Petra Schwarzmann
    Kontaktdaten: siehe unten

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