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Gütertransport an Sonn- und Feiertagen - Ausnahmegenehmigung

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

Von diesem Verbot kann jedes Transportunternehmen oder jede Privatperson eine Ausnahmegenehmigung beantragen, sofern die Ausnahmegründe des § 30 Abs. 3 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorliegen.

Senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zu, rufen Sie zu den Öffnungszeiten an oder kommen einfach vorbei. Wir klären dann gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Als zwingende Anlage ist eine Dringlichkeitsbescheinigung des Auftraggebers beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Transport lediglich zu diesem Zeitpunkt durchgeführt werden kann.




Gebühren

  • Ausnahmegenehmigung: 40,00 €

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