Gewerbeummeldung
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle Ihres Betriebes innerhalb der Stadt Neukirchen-Vluyn umziehen, müssen Sie das Gewerbe ummelden.
Ebenso ist eine Ummeldung notwendig, wenn sich das Warenangebot oder das Angebot der Dienstleistungen ändert.
In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, Namensänderungen beziehungsweise Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibende sowie der Geschäftsführer, der hiesigen Dienststellen formlos mitzuteilen.
Mit diesen kostenfreien Angaben ermöglichen Sie uns einen schnelleren und reibungslosen Schriftwechsel, der sich für Sie in kürzeren Bearbeitungszeiten auswirken kann.
Empfehlung: Gewerbeummeldung über das Wirtschafts-Service-Portal NRW
In Nordrhein-Westfalen können Gewerbeanzeigen bzw. -meldungen über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW vollständig digital abgewickelt werden.
Neben wichtigen Formularen und Ansprechpersonen finden sich dort Antworten auf viele Fragen zur Gewerbeanzeige. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich einmalig am Servicekonto.NRW oder Mein Unternehmenskonto registrieren. Später können Sie sich dann jederzeit einloggen und z.B. Gewerbe um- oder wieder abmelden.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Formulare
Gebühren
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für natürliche Personen: 26,00 €
... und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind -
für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
sowie 13,00 Euro für jede/n weitere/n gesetzliche/n Vertreter/in bei juristischen Personen