Gewerbelegitimationskarte
Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland unternehmerisch tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen.
Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit der Gewerbestelle auf.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
- Es können Gebühren anfallen.
Hinweise
-
Für die Anerkennung der Gewerbelegitimationskarte im Ausland kann keine Gewähr übernommen werden.