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Gestattung

Wenn Sie eine Veranstaltung aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geschäftseröffnung, Sportfest, Straßenfest) durchführen und dabei alkoholische Getränke abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung. Eine Gestattung ist eine Gaststättenerlaubnis, die unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt wird.

Besondere Anlässe sind immer nur kurzzeitige Ereignisse.

Für die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken müssen Sie keine Erlaubnis beantragen.

Eventuell benötigen Sie für die geplante Veranstaltung auch noch weitere Erlaubnisse. Dies kann der Fall sein, wenn Sie zum Beispiel zusätzlich eine Live-Band spielen lassen oder ein Festzelt aufbauen wollen.

Das Erlaubnisverfahren kann einige Zeit in Anspruch nehmen, es empfiehlt sich daher den Antrag frühzeitig mindestens 2  Wochen vor der geplanten Veranstaltung zu stellen.



Empfehlung: Nutzen Sie zur Antragstellung das Wirtschafts-Service-Portal NRW!

Über das Wirtschafts-Service-Portal werden verschiedene Online-Anträge zur Verfügung gestellt, u.a. auch der Antrag "Gaststättengewerbe dauerhafte und vorübergehende Anzeige".
 



Gebühren

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