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Geburt melden

Als sorgeberechtigter Elternteil müssen Sie die Geburt Ihres Kindes binnen einer Woche beim Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist, durch Vorlage der Geburtsanzeige anzeigen. Der Tag der Geburt zählt dabei nicht mit.

Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.

Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

Die Vorlage der notwendigen Unterlagen richtet sich nach dem jeweiligen Personenstand der Eltern bzw. der Mutter:

Folgende Unterlagen werden für die Beurkundung benötigt:

In allen Fällen:

  • vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige
  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Geburtsurkunde der Mutter

Bei Kindern, deren Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Eheurkunde der Eltern
  • Geburtsurkunde beider Elternteile

Bei Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Vaterschaftsanerkennung und Geburtsurkunde des Vaters
  • ggf. Sorgerechtserklärung (zuständig ist das Jugendamt)
  • ggf. vorgeburtliche Erklärung zur Namensführung des Kindes
  • ggf. Nachweise über die Auflösung der letzten Ehe der Mutter


Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen.
    Die Beurkundung einer Geburt ist gebührenfrei.
    Hinsichtlich der Gebühren für die Geburtsurkunden wird auf die Verwaltungsgebührensatzung verwiesen.
    Geburtsurkunden für gesetzliche Zwecke wie z.B. Taufe, Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld sind gebührenfrei.

Hinweise

  • Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

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