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Fundsachen

Die Fundsachenverwaltung erfolgt durch das Bürgerbüro.

Wenden Sie sich persönlich, telefonisch oder schriftlich an das Bürgerbüro, wenn Sie etwas verloren oder gefunden haben.

Als Finder haben Sie die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten, in denen der Verlierer nicht ausfindig gemacht werden konnte, zurück zu bekommen. Teilen Sie Ihren Eigentumsvorbehalt der Dienststelle mit, bei der Sie die Fundsache abgeben.

Einheitliche Rufnummer zur Sperrung verlorener EC- und Kreditkarten

In Deutschland steht mit der 116 116 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Kreditkarten oder EC Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperrnotruf angeschlossen haben. Weitere Hinweis hierzu finden Sie auf der Internetseite des Sperrnotrufes.



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