Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Gewährung eines Zuschusses für neue Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodule
„Für das Jahr 2024 können für die Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen keine Förderanträge mehr eingereicht werden.
Die Förderung wird jedoch in 2025 fortgeführt, sobald der städtische Haushalt 2025 in Kraft tritt. Die neue Förderrichtlinie und das Antragsformular werden auf dieser Seite veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass auch für die Förderung in 2025 ein Förderantrag vor dem Kauf der Anlage gestellt werden muss. Ansonsten kann keine Förderung gewährt werden.“