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Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Gewährung eines Zuschusses für neue Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodule

Die Stadt Neukirchen-Vluyn fördert die Anschaffung von sogenannten Stecker-Solargeräten oder Balkon-Solarmodulen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn. Die Anschaffung für Einfamilienhäuser ist nur in Ausnahmefällen förderfähig. 

Der Zuschuss beträgt pauschal 100 Euro je Antragssteller*in und Wohneinheit. Insgesamt stellt die Stadt Neukirchen-Vluyn 1.000 Euro im Haushalt 2024 für dieses Förderprogramm zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Vermieter*innen, Mieter*innen oder Eigentümer*innen. 

Die förderfähigen Kosten sowie die von einer Förderung ausgeschlossenen Maßnahmen sind der „Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen der Stadt Neukirchen-Vluyn“ zu entnehmen.

Der Förderantrag muss vor dem Kauf der Anlage gestellt weden. Der Kauf eines Gerätes vor Erhalt der Bewilligung geschieht auf eigenes Risiko. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Anschaffung eines Gerätes und nach fristgerechter Einreichung der Leistungsnachweise gemäß Punkt 9. der Förderrichtlinie. 

Der Förderantrag ist online über das verlinkte Formular zu stellen. Ggf. erforderliche Anlagen können während des Antragvorgangs hochgeladen werden.

Bitte beachten Sie die Hinweise zur Förderung und dem Förderverfahren in der „Richtlinie zur Förderung von Stecker-Solargeräten bzw. Balkon-Solarmodulen der Stadt Neukirchen-Vluyn“.

Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.



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