Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Dachbegrünung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn fördert gemäß Ratsbeschluss vom 29.03.2023 die Anlage von extensiven Dachbegrünungen auf Wohn-, Nutz- und Gewerbegebäuden im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn.
Es werden Maßnahmen auf Neubauten und bereits vorhandenen Dächern sowie Nebenanlagen gefördert, allerdings sind nur freiwillige Begrünungs- bzw. Entsiegelungsmaßnahmen förderfähig.
Der Zuschuss beträgt pauschal 250 Euro pro Dachbegrünungsmaßnahme, jedoch max. 25 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten. Insgesamt stellt die Stadt Neukirchen-Vluyn 2.500 Euro im Haushalt 2024 für dieses Förderprogramm zur Verfügung.
Die förderfähigen Kosten sowie die von einer Förderung ausgeschlossenen Maßnahmen sind der „Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Dachbegrünung“ zu entnehmen.
Der Förderantrag ist nach erfolgter Umsetzung und Abrechnung zusammen mit den erforderlichen Anlagen und Nachweisen, die der Förderrichtlinie zu entnehmen sind, einzureichen.
Den Antrag können Sie gerne online über das verlinkte Formular stellen. Die erforderlichen Anlagen können Sie während des Vorgangs hochladen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Förderung und dem Förderverfahren in der „Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Dachbegrünung“.
Nur vollständige Anträge können bearbeitet werden.