Förderrichtlinie der Stadt Neukirchen-Vluyn zur Anschaffung von Stoff- bzw. Mehrwegwindeln
Die Stadt Neukirchen-Vluyn fördert gemäß Ratsbeschluss vom 29.03.2023 die Anschaffung von Stoff- bzw. Mehrwegwindeln. Gefördert werden daher Stoff- bzw. Mehrwegwindel sowie das dazugehörige Equipment, mit einer Fördersumme von 2.000 € pro Jahr. Für im Stadtgebiet Neukirchen-Vluyn wohnende Kinder kann einmalig ein Zuschuss für Stoff- bzw. Mehrwegwindeln bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres beantragt werden.
Der Zuschuss beträgt einmalig 25 % der Anschaffungskosten, maximal 100 € pro Kind.
Der Förderrichtlinie und Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen und Nachweisen, die der Förderrichtlinie zu entnehmen sind, einzureichen.
Den Antrag können Sie gerne online über das verlinkte Formular stellen.
Nur vollständig Anträge können bearbeitet werden.