Fischereischein
Für die Ausübung der Angelfischerei ist ein behördlicher Angelschein erforderlich, welcher grundsätzlich erst nach Ablage der staatlichen Fischerprüfung vor dem Prüfungsausschuss der örtlich zuständigen Unteren Fischereibehörde (Kreis Wesel) erteilt werden kann.
Ausnahmen von der Pflicht zur Ablage der Fischerprüfung sind bei Personen zwischen dem zehnten und dem sechzehnten Lebensjahr (Jugendfischereischein) sowie bei Personen, die aufgrund einer Behinderung die Fischerprüfung nicht ablegen können, möglich.
Jahresfischereischein oder Fünfjahresfischereischein
Voraussetzungen:
- Fischerprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Mitzubringende Unterlagen:
- Personalausweis
- 1 Lichtbild
- Prüfungszeugnis (zwingend)
- Fischereischein (nur zur Verlängerung)
Jugendfischereischein
Die Gültigkeitsdauer des Jugendfischereischeins beträgt ein Kalenderjahr.
Voraussetzungen:
- Alter: 10 bis 16 Jahre
Mitzubringende Unterlagen:
- Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- 1 Lichtbild
Informationen rund um das Thema Fischerprüfungen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Wesel.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
- Jahresschein: 16,00 €
- Fünfjahresschein: 48,00 €
- Jugendfischereischein: 8,00 €