eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraumes
Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.
Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.
Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.
Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.
Wenn Sie in Neukirchen-Vluyn gemeldet sind, können Sie die eID-Karte im Bürgerbüro beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist hierzu erforderlich.
Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist die Beantragung einer eID-Karte seit dem 1. November 2021 außerhalb Deutschlands bei den vom Auswärtigen Amt benannten deutschen Auslandsvertretungen möglich.
Rechtsgrundlagen
Benötigte Dokumente
- von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument (z.B. Pass oder nationale Identitätskarte)
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Gebühren
-
eID-Karte: 37,00 €
Keine Gebührenbefreiung für Empfänger von Sozialleistungen.