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Beteiligungen an Bauleitplanverfahren

Für die Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplanes (BP) oder des Flächennutzungsplanes (FNP) ist ein Verfahren nach dem Baugesetzbuch durchzuführen.

Dieses Bauleitplanverfahren lässt sich für die Öffentlichkeitsbeteiligung in zwei Stufen gliedern.

In der frühzeitigen Beteiligung werden die Behörden und die Öffentlichkeit über die Entwicklungsziele bzw. Planungsabsichten in eher grundsätzlicher Form unterrichtet.

Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung. Mit ihr wird der Öffentlichkeit und den Behörden zum zweiten Mal die Gelegenheit gegeben, Anregungen in das Verfahren einzubringen.

Ihre Anregungen und Stellungnahmen zum Bauleitplanverfahren können Sie gerne per Mail oder mittels Online-Formular (siehe unten) mitteilen / abgeben.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen zum Verfahrensablauf. 

Sämtliche verfahrensrelevante Unterlagen zu sich aktuell im Verfahren befindlichen Bauleitplanverfahren können Sie über Beteiligung NRW (siehe unten) einsehen und herunterladen.

Termine zur Anhörung der Öffentlichkeit werden auf der Startseite veröffentlicht.


Rechtsgrundlagen


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