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Beglaubigungen von Abschriften, Kopien, Unterschriften, Zeugnisse etc.

Beglaubigung von Schriftstücken

Sie können im Bürgerbüro Abschriften von Dokumenten in deutscher Sprache beglaubigen lassen, sofern das Original von einer Behörde ausgestellt oder die zu beglaubigende Kopie zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist. Hierzu zählen unter anderem Schulzeugnisse oder Arbeitszeugnisse.

Dabei wird das Original mit der vorgelegten Kopie verglichen, wobei jede Seite einzeln kopiert sein muss.

Sollten Sie keine Kopien mitbringen, können diese auch im Bürgerbüro gegen Gebühr gefertigt werden.

Wichtig

Da die Zulässigkeit der amtlichen Beglaubigung im Wesentlichen vom (Rechts-)Charakter des Originals abhängt, bedarf es der Kenntnis seines Inhaltes. Dies schließt die Beglaubigung fremdsprachiger Schriftstücke grundsätzlich aus. Für Schriftstücke in anderen Sprachen ist zusätzlich eine deutsche Übersetzung eines öffentlich ermächtigten/vereidigten Übersetzenden für die jeweilige Sprache beizufügen. Die Übersetzung kann im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie der Originalübersetzung beigefügt werden.

Beglaubigung von Unterschriften

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn das unterschriebene Schriftstück bei einer Behörde vorzulegen ist. Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (nach § 129 BGB). Wird eine Unterschriftsbeglaubigung für private Zwecke benötigt, kann diese Beglaubigung nur von einem Notar vorgenommen werden.

Zur Beglaubigung der Unterschrift leisten Sie diese persönlich vor einem Mitarbeitenden des Bürgerbüros.

Beglaubigung von Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden (Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden) werden ausschließlich von den Standesämtern beglaubigt, die diese Dokumente ausgestellt haben.



Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
  • Kopie(n) der zu beglaubigenden Schriftstücke (soweit möglich)

Gebühren

  • Es können Gebühren anfallen.
    3,75 € (je Schriftstück)
    2,00 € (je Unterschrift)

    Beglaubigungen in Rentenangelegenheiten werden gebührenfrei durchgeführt.

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