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Bauüberwachung (Baukontrollen)

Baustellen werden gemäß § 83 Bauordnung NRW überwacht, um zu überprüfen, dass

  • entsprechend den jeweiligen Baugenehmigungen gebaut wird und
  • keine Gefahrentatbestände vorliegen.

Dies betrifft vor allem die Baustellenabsicherung.


Rechtsgrundlagen

Kontakt

Frau Berner
02845 391-145
Ortsteile Vluynbusch/Rayen/Luit/Niep und Außenbereich

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