Ausländerangelegenheiten
Zuständig für Ausländerangelegenheiten ist die Ausländerbehörde des Kreises Wesel.
Im Bürgerbüro werden Anträge auf Erteilung und/oder Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung angenommen und zuständigkeitshalber an den Kreis Wesel weitergeleitet.