Abwassergebühren
Die Stadt Neukirchen-Vluyn betreibt und unterhält im Stadtgebiet insgesamt 185 Kilometer Kanalnetz.
Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Stadt Neukirchen-Vluyn Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) zur Deckung der Kosten.
Die Abwassergebühr wird nach einem angemessenen und gerechten Maßstab getrennt für Schmutz- und Niederschlagswasser erhoben werden.
Zur Berechnung der Gebühren für das Niederschlagswasser müssen der Stadt die befestigten und überbauten Grundstücksflächen bekannt sein.
Wird ein Grundstück neu an die Kanalisation angeschlossen, oder ergeben sich Änderungen auf einem bestehenden Grundstück, müssen die Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentlichen Entwässerungseinrichtungen eingeleitet wird, dem Tiefbau- und Grünflächenamt mitgeteilt werden.
Auskunft zur Gebührenberechnung- und erhebung erteilt auch die Kämmerei.
Niederschlagswassergebühren
Die Niederschlagswassergebühr errechnet sich aus der Summe der Flächen, von denen das Niederschlagswasser voll oder zum Teil in den Kanal eingeleitet wird.
Sollten Sie Fragen zu den im Bescheid berechneten Flächen für die voll- oder teilversiegelten Bereiche haben, so wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Tiefbauamtes.
Sofern sich aus einem solchen Gespräch Änderungen an den Flächen ergeben sollten, erhält das Steueramt diese Änderung automatisch für eine Bescheidkorrektur.
Schmutzwassergebühren
Die Schmutzwassergebühren werden nach dem Wasserverbrauch auf der Grundlage der von der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH (ENNI) gemeldeten Verbräuche abgerechnet.
Eine Einflussnahme auf die von ENNI zur Verfügung gestellten Wasserdaten ist vor Erstellung der Grundbesitzabgabenbescheide nicht möglich.
Sollte der Ihnen von ENNI mitgeteilte Wasserverbrauch aus dem letzten Ablesezeitraum nicht mit der in Ihrem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben festgesetzten Menge übereinstimmen, so ist für eine Korrektur die Vorlage Ihrer Wasserrechnung notwendig. Reichen Sie diese bitte per Fax, Post oder E-Mail ein; eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Sollte die Berechnung des Wasserverbrauchs fehlerhaft sein, so können die Schmutzwassergebühren erst berichtigt werden, nachdem ENNI Ihren Wasserverbrauch korrigiert hat. Teilen Sie dem Steueramt bitte unbedingt mit, wenn ENNI Ihren Wasserverbrauch korrigiert hat!
Änderungen in Ihrem Haushalt (Zu- oder Wegzüge) können Ihren Wasserverbrauch verändern. Sollten die Vorauszahlungen in Unkenntnis Ihrer persönlichen Situation entsprechend zu hoch oder zu niedrig festgesetzt worden sein, wenden Sie sich bitte an das Steueramt, damit die Vorauszahlungen angepasst werden können.
Sollten Sie auf der Grundlage einer eigenen regelmäßigen Ablesung erkennen können, dass sich Ihr Wasserverbrauch ändert, so können Sie auch auf der Basis dieser Zahlen eine angepasste Vorausberechnung beantragen.